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   VGH Bayern, 27.11.2013 - 16a D 12.545   

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https://dejure.org/2013,42871
VGH Bayern, 27.11.2013 - 16a D 12.545 (https://dejure.org/2013,42871)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.2013 - 16a D 12.545 (https://dejure.org/2013,42871)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 2013 - 16a D 12.545 (https://dejure.org/2013,42871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Polizeivollzugsbeamter; außerdienstliche Vergewaltigung und vorsätzliche Körperverletzung; Milderungsgründe; Zurückstufung um 2 Stufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2013 - 16a D 12.545
    Durch das Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes wurde für den Beklagten kein materiell günstigeres Recht geschaffen (BVerwG U.v. 19.8.2010 -2 C 5/10 - NVwZ 2011, 303).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - juris) richtet sich die Schwere relevanter außerdienstlicher Straftaten in erster Linie nach dem gesetzlichen Strafrahmen.

    Ein Dienstbezug ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Amt im konkret-funktionalen Sinn zulässt, d.h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten, oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung zurückschlägt (BVerwG v. 19.8.2010 - 2 C 5110 [richtig: 2 C 5.10 - d. Red.] - juris; v. 5.4.2013 - 2 B 99/11 - juris).

  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 16b D 09.2749

    Außerdienstlicher sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2013 - 16a D 12.545
    Andererseits geht die Rechtsprechung bei einem außerdienstlichen sexuellen Missbrauch eines Kindes gemäß § 176 Abs. 1 StGB davon aus, dass insoweit die Höchstmaßnahme indiziert ist, wenn es in der Gesamtheit an hinreichend gewichtigen entlastenden Gesichtspunkten fehlt (BVerwG U.v. 25.3.2010 -2 C 83/08 - BVerwGE 136, 173; BayVGH v. 23.3.2011 -16b D 09.2749 -juris).
  • BVerwG, 29.11.1990 - 1 D 9.90

    Trunkenheit am Steuer außerhalb des Dienstes als Dienstvergehen - Sexuelle

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2013 - 16a D 12.545
    Dies begründet zugleich die dienstliche Relevanz eines solchen Verhaltens, weil insbesondere in einem zur Durchsetzung seiner Ziele weitgehend auf Zwangsmittel verzichtenden freiheitlichen demokratischen Rechtstaat das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Beamtenschaft, die insbesondere auch durch das persönliche Ansehen eines jeden Beamten bestimmt wird, unabdingbar ist (BVerwG v. 22.6.1993 - 1 D 7/92 - juris; v. 17.3.1983 - 1 D 23/82 - juris; v. 29.11.1990 -1 D 9/90 - juris jeweils zu sittlichen Verfehlungen im außerdienstlichen Bereich).
  • BVerwG, 17.03.1983 - 1 D 23.82

    Vergewaltigung - Disziplinarmaß - Minder schwerer Fall - Dienstentfernung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2013 - 16a D 12.545
    Dies begründet zugleich die dienstliche Relevanz eines solchen Verhaltens, weil insbesondere in einem zur Durchsetzung seiner Ziele weitgehend auf Zwangsmittel verzichtenden freiheitlichen demokratischen Rechtstaat das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Beamtenschaft, die insbesondere auch durch das persönliche Ansehen eines jeden Beamten bestimmt wird, unabdingbar ist (BVerwG v. 22.6.1993 - 1 D 7/92 - juris; v. 17.3.1983 - 1 D 23/82 - juris; v. 29.11.1990 -1 D 9/90 - juris jeweils zu sittlichen Verfehlungen im außerdienstlichen Bereich).
  • BVerwG, 23.08.1988 - 1 D 136.87

    Fernmeldebeamtin des mittleren Dienstes; zahlreiche Pflichtverstöße außerhalb des

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2013 - 16a D 12.545
    Es liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei den dem Beklagten zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen um vorübergehende, der schwierigen Beziehung geschuldeten Straftaten in einer inzwischen überwundenen negativen Lebensphase gehandelt hat, so dass zu erwarten ist, dass er zukünftig entsprechende Pflichtverletzungen unterlassen wird (BVerwG v. 23.8.1988 -1 D 136/87 - juris; BayVGH v. 30.1.2013 - 16b D 12.71 - juris).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2013 - 16a D 12.545
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG U.v. 23.2.2005 - 1 D 1/04 - juris).
  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 16a D 12.1440

    Polizeivollzugsbeamter im Innendienst; außerdienstliches Herunterladen von

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2013 - 16a D 12.545
    (BayVGH v. 17.4.2013 16a D 12.1440 - juris).
  • BVerwG, 22.06.1993 - 1 D 7.92

    Degradierung eines Beamten der Deutschen Bundesbahn als beamtenrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2013 - 16a D 12.545
    Dies begründet zugleich die dienstliche Relevanz eines solchen Verhaltens, weil insbesondere in einem zur Durchsetzung seiner Ziele weitgehend auf Zwangsmittel verzichtenden freiheitlichen demokratischen Rechtstaat das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Beamtenschaft, die insbesondere auch durch das persönliche Ansehen eines jeden Beamten bestimmt wird, unabdingbar ist (BVerwG v. 22.6.1993 - 1 D 7/92 - juris; v. 17.3.1983 - 1 D 23/82 - juris; v. 29.11.1990 -1 D 9/90 - juris jeweils zu sittlichen Verfehlungen im außerdienstlichen Bereich).
  • BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11

    Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2013 - 16a D 12.545
    Erschwerende Aspekte insbesondere aus dem Umständen der Tatbegehung oder den Auswirkungen der Tat können dabei zu einer Modifikation der zu verhängenden Maßnahme nach oben Anlass geben (BVerwG U.v. 30.10.2012 - 2 WD 28/11 -BVerwGE 145, 31).
  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71

    Disziplinarrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2013 - 16a D 12.545
    Es liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei den dem Beklagten zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen um vorübergehende, der schwierigen Beziehung geschuldeten Straftaten in einer inzwischen überwundenen negativen Lebensphase gehandelt hat, so dass zu erwarten ist, dass er zukünftig entsprechende Pflichtverletzungen unterlassen wird (BVerwG v. 23.8.1988 -1 D 136/87 - juris; BayVGH v. 30.1.2013 - 16b D 12.71 - juris).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d.

  • OVG Sachsen, 15.11.2011 - 2 B 99/11

    Konkurrentenstreit, Anforderungsprofil, Leistungsgrundsatz

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